Rechtliche Hinweise
Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze (gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576).
Entsprechend MiFID II ist es eine Pflicht von Infinigon GmbH, auf der Webseite einmal jährlich für jede Gattung der Finanzinstrumente die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, welche bezüglich des Handelsvolumens vorrangig von der Gesellschaft zur Umsetzung der Vermögensverwaltungsstrategien eingesetzt werden. Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Mandantengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen bzw. Abwicklungsbanken anzugeben und in Bezug auf diese Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen.
Kategorie des Finanzinstruments | Börsengehandelte Wertpapiere | ||||
Angabe ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | J | ||||
Die fünf Handelsplätze die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
State Street Bank (LEI: ZMHGNT7ZPKZ3UFZ8EO46) | 44,49% | 32,93% | |||
HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH (LEI: JUNT405OW8OY5GN4DX16) | 28,59% | 35,33% | |||
DZ Bank (LEI:529900HNOAA1KXQJUQ27) | 24,80% | 28,74% | |||
J.P. Morgan SE (LEI: 549300ZK53CNGEEI6A29) | 1,19% | 0,60% | |||
B. Metzler seel. Sohn & Co. AG (LEI: 529900IOG1ENLW4SUU53) | 0,92% | 2,40% |
Kategorie des Finanzinstruments | Währungsderivate | ||||
Angabe ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | J | ||||
Die fünf Handelsplätze die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
Deutsche Bank AG (LEI: 7LTWFZYICNSX8D621K86) | 71,04% | 56,67% | |||
DZ Bank (LEI:529900HNOAA1KXQJUQ27) | 28,96% | 43,33% | |||
n.a. | |||||
n.a. | |||||
n.a. |
Kategorie des Finanzinstruments | Devisengeschäfte | ||||
Angabe ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | J | ||||
Die fünf Handelsplätze die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
J.P. Morgan Chase UK (LEI: 549300PF35PXTNDEAL74) | 84,68% | 69,23% | |||
J.P. Morgan SE (LEI: 549300ZK53CNGEEI6A29) | 15,32% | 30,77% | |||
DZ Bank (LEI:529900HNOAA1KXQJUQ27) | 0,00% | 0,00% | |||
n.a. | |||||
n.a. |
Kategorie des Finanzinstruments | Aktienderivate | ||||
Angabe ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | J | ||||
Die fünf Handelsplätze die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
DZ Bank (LEI:529900HNOAA1KXQJUQ27) | 100,00% | 100,00% | |||
n.a. | |||||
n.a. | |||||
n.a. | |||||
n.a. |
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023.
Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2018 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576).
A | Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren
Infnigon GmbH leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Depotbanken in Ihrer Funktion als „Lagerstelle für Dritte“ ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt Infinigon GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.
Infinigon wählt die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, so dass das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich an folgende Kriterien:
- Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
- Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
- Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
- Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
- Qualität des elektronischen Datenaustauschs sowie der sonstigen Serviceleistungen
B | Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze
Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.
C |Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen
Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.
D | Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen
In der Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.
E | Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt
Infinigon GmbH macht keine Unterschiede bei den Ausführungen für verschiedene Kundenkategorien.
F | Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden
Infinigon GmbH führt aktuell ausschließlich Handelsentscheidungen auf Rechnung von Professionellen Kunden aus.
G | Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten
Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir die ausführungsqualität anhand der KVG-Reports und etwaigen Meldungen der ausführenden Einrichtungen.
H | Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden
Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt
Widerspruchsrecht
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Infinigon GmbH, Hammer Straße 19, 40219 Düsseldorf, Deutschland.
Wir haben das Recht, diese Erklärung jederzeit zu ändern. Sie begründet kein vertragliches oder sonstiges formales Recht gegenüber oder im Auftrag einer Partei.
Bitte wenden Sie sich für Anfragen direkt an unseren Datenschutzbeauftragten, der Ihnen gerne weiterhilft.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@infinigon-capital.com
Lizenzen
Infinigon unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und verfügt über die folgenden, von der BaFin erteilten, Lizenzen:
Erlaubnisse/Zulassung/Tätigkeiten | Erteilungsdatum | Ende am | Endegrund |
Durchführung des Eigengeschäfts (§ 15 Abs. 3 WpIG) | 13.10.2023 | ||
Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) | 26.06.2021 | ||
Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) | 26.06.2021 | ||
Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr.4 WpIG) | 26.06.2021 | ||
Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr.9 WpIG) | 26.06.2021 | ||
Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) | 10.09.2013 | 25.06.2021 | Inkrafttreten Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) |
Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) | 14.12.2010 | 25.06.2021 | Inkrafttreten Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) |
Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) | 10.09.2013 | 25.06.2021 | Inkrafttreten Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) |
Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) | 23.05.2011 | 25.06.2021 | Inkrafttreten Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) |
MiFID II
Aufgrund der ab 2018 geltenden Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) und der damit einhergehenden Pflichten für Finanzinstitute und Finanzdienstleister, sind wir verpflichtet alle Telefonate ab dem 02. Januar 2018 aufzuzeichnen. Die gespeicherten Telefonate bewahren wir gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf und löschen diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.